Pelton Zwillings-Freistrahlturbine Wasserkraftwerk Wendelsteinbahn, © Peter Hofmann

Netznutzungsentgelte

 

Hinweis zur Veröffentlichung der endgültigen Preise:

Das EnWG sieht in § 20 Abs.1 S. 1 vor, dass die ermittelten Netzentgelte für das Folgejahr zum 15. Oktober eines Jahres zu veröffentlichen sind. Dieser Verpflichtung ist die Wendelsteinbahn Verteilnetz GmbH am

15. Oktober 2023 nachgekommen und hat darauf hingewiesen, dass es sich dabei um die voraussichtlich ermittelten Entgelte, auf Basis der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden nicht vollständigen Erkenntnisse, handelt.

Die Netznutzungsentgelte wurden nun unter Berücksichtigung der neuen Erkenntnisse und aktuellen Entwicklungen abschließend für 2024 überprüft und neu ermittelt. Gemäß § 20 Abs. 1 EnWG veröffentlichen wir die geänderten Netznutzungsentgelte für den Zeitraum vom 01.01.2024 – 31.12.2024.

Hinweis zur Veröffentlichung der vorläufigen Preise:

Das EnWG sieht in § 20 Abs.1 S. 1 vor, dass die ermittelten Netzentgelte für das Folgejahr zum 15. Oktober 2023 zu veröffentlichen sind. Sind die Entgelte für den Netzzugang bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht vollständig zu ermitteln, sieht das Gesetz vor, dass die voraussichtlich auf der Basis der für das Folgejahr anwendbaren Erlösobergrenze zu bildenden Netzentgelte mitzuteilen sind.            

Wir weisen bereits jetzt darauf hin, dass Änderungen der für das folgende Kalenderjahr bislang ermittelten Netzentgelte weiterhin bis spätestens zum 1. Januar 2024 vorbehalten bleiben müssen. Dies ergibt sich insbesondere aus einer möglichen Änderung der vorgelagerten Netzentgelte, auf die wir keinen Einfluss haben. Die Änderungen können sich jedoch auch aus regulatorischen Vorgaben ergeben. Wir weisen darauf hin, dass solche Änderungen unter Umständen zu einer Erhöhung der veröffentlichten voraussichtlichen Netzentgelte führen können.