Dienstag, 12. November 2024, 08:15 Uhr
Fernsicht: 0 km im Moment noch Nebel
Nebel
Berg - 2°C
Tal + 6°C
Dienstag, 12. November 2024, 08:15 Uhr
nicht in Betrieb wegen Revision vom 04.11. bis einschl. 29.11.2024, Tel. +49 (0) 8023 782.
Tagesfahrplan heute 12.11.2024: in Betrieb, Bergfahrten von 09:00 bis 15:00 Uhr stündlich, letzte Talfahrt 16:00 Uhr, Tel.: +49 (0) 8034 308-110. Parkplatz kostenlos. Lademöglichkeit für E-Autos.
geöffnet Tel.: 08023/404
geschlossen, Gaststätte zu verpachten unter Tel. 08034/3080
offen
offen
gesperrt, wegen Felssturz
Sonstige Meldungen:
Bitte stets Tagesfahrplan beachten, täglich neu ab ca. 8:30 Uhr.
Die Seilbahn hat wegen Revision vom 04.11. bis einschl. 29.11.2024 geschlossen.
Die Zahnradbahn hat wegen Revision vom 18.11. bis einschl. 19.12.2024 geschlossen.
Für Letztverbraucher werden die Preisbremsen für Strom zum 01.03.2023 eingeführt. Im März 2023 erhalten Sie einmalig eine individuelle Entlastung rückwirkend für die Monate Januar und Februar sowie eine fortlaufende Entlastung ab März. Zu den Maßnahmen informiert ausführlich die Webseite der Bundesregierung
Das Wichtigste vorab: Sie brauchen nichts zu tun – wir werden alle Entlastungen im Sinne des Gesetzes an Sie weitergeben, ohne dass es hierfür eines Antrags bzw. Ihrer Mitteilung bedarf.
Die Strompreisbremse soll dazu beitragen, die Stromkosten zu senken. Der Arbeitspreis für Letztverbraucher mit einem Verbrauch bis zu 30.000 kWh/Jahr wird daher bei 40 ct/kWh (brutto) gedeckelt. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des historischen Verbrauchs - in der Regel gemessen am Vorjahr. Nur für den übrigen Verbrauch, der darüber hinausgeht, muss der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis gezahlt werden.
Für Letztverbraucher mit mehr als 30.000 kWh Jahresverbrauch liegt der Deckel bei 13 ct/kWh (Netto-Arbeitspreis) für 70 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr. Auch sie zahlen für den darüber liegenden Verbrauch den vertraglich vereinbarten Arbeitspreis.
Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes finanziert.
Unsere Stromkunden müssen nichts tun; es muss kein Antrag oder Ähnliches gestellt werden. Haushalte zahlen ab 01.03.2023 automatisch niedrigere monatliche Abschläge.
Bis spätestens März 2023 werden alle Stromkunden per Schreiben über ihren individuellen Abschlag und den Entlastungsbetrag informiert.
Hier hat der Gesetzgeber bisher keine speziellen Regelungen getroffen. Entsprechend greifen die Entlastungen für Stromkunden, die nach den Vorgaben des Strompreisbremsengesetzes berechnet werden.
Ab dem 01. Januar 2023 sieht das Energiefinanzierungsgesetz für Wärmepumpen-Kunden eine Entlastungsmöglichkeit bei zwei Umlagen, die auf den Strompreis anfallen: der KWKG-Umlage und der Offshore-Umlage. Voraussetzung dafür ist, dass die Wärmepumpe über einen eigenen Zählpunkt mit dem Netz verbunden ist und der Versorger entsprechend hierüber informiert ist.
Das bedeutet: Für Wärmepumpen-Kunden, die diese Voraussetzungen erfüllen, werden dann die KWKG- und die Offshore-Umlage auf Null gesetzt.
Die Preisbremse für Strom und Gas soll ab 01.03.2023 rückwirkend zum 01.01.2023 greifen. Sie soll vorerst zum 31.12.2023 enden.
Die Strompreisbremse gilt ab 1. März 2023 und rückwirkend für die Monate Januar und Februar.
Daher werden erst ab März 2023 die Abschlagszahlungen unter Berücksichtigung von Strom- und Gaspreisbremse entsprechend angepasst. Das bedeutet, dass zunächst für Januar und Februar die Abschläge ohne staatliche Entlastung angesetzt werden.
Aber: Die Entlastung für Januar und Februar wird rückwirkend angerechnet!
Sie müssen in der Regel nicht selbst aktiv werden, denn die Entlastungen durch die Strompreisbremse werden automatisch weitergegeben. In anderen Fällen kommt die WB Stromvertrieb auf die Kunden zu.
Wir stellen unseren Kunden rechtzeitig vor März 2023 alle relevanten Informationen zur konkreten Umsetzung zur Verfügung. Bis spätestens März 2023 werden alle Stromkunden per Schreiben über ihren individuellen Abschlag und den Entlastungsbetrag informiert.
Die Strompreisbremse gilt ab 01.03.2023 rückwirkend ab Januar 2023. Damit wirkt sich die Deckelung auf Ihre Abschläge 2023 sowie auf die darauffolgende Jahresendabrechnung für das Jahr 2023 aus.
Eindeutig ja. Es lohnt sich trotz der Preisbremse weiter Energie einzusparen, weil nur ein Anteil des bisherigen Verbrauchs subventioniert wird.
Für jede Kilowattstunde Strom, Gas oder Wärme über diesen Anteil hinaus muss der vereinbarte Preis aus dem Versorgungsvertrag gezahlt werden. Alle von hohen Energiepreisen betroffenen Haushalte und Unternehmen bekommen einen „gesicherten Entlastungsbetrag“. Wer zusätzlich Energie spart, profitiert umso mehr. Denn jede eingesparte Kilowattstunde spart den vollen, mit dem Versorger vereinbarten Preis ein und jede mehr verbrauchte Kilowattstunde wird mit dem vollen mit dem Versorger vereinbarten Preis in Rechnung gestellt. Das gilt bis zu dem Punkt, an dem die Verbraucherinnen, Verbraucher und Unternehmen überhaupt nichts mehr für ihre Energie bezahlen müssen.
Negative Gesamtrechnungsbeträge, also eine Auszahlung, die über die Rückzahlung der Abschläge hinaus geht, sind ausgeschlossen. Heißt vereinfach gesprochen: Bei Null wird abgeschnitten, man bekommt nicht mehr zurück als man tatsächlich für seinen Energieverbrauch bezahlt hat.