Mittwoch, 17. April 2024, 10:30 Uhr
Fernsicht: 0 km
Schnee
Gesamtschneehöhe: ca. 5 cm (lt. Messstation Soin)
Berg - 4°C
Tal + 8°C
Mittwoch, 17. April 2024, 10:30 Uhr
nicht in Betrieb wegen Revisionsarbeiten von 08.04.2024 bis 26.04.2024, Tel.: +49 (0) 8023/782
heute 17.04.2024 nicht mehr in Betrieb wegen Schneeverwehungen auf der Strecke, letzte Talfahrt 11:55 Uhr, Tel.: +49 (0) 8034 308-110
geöffnet, Tel.: 08023/404
geschlossen, Tel.: 08034/707458
geschlossen
geschlossen, Schnee
geschlossen wegen fehlender Sicherungsmaßnahmen und Schnee
Sonstige Meldungen:
Auf dem Wanderweg von der Bergstation zur Mitteralm liegt auf der Nordseite noch Schnee im oberen Abschnitt, Wanderweg Mitteralm zur Talstation schneefrei und ohne Problem gut zu gehen.
Tagesfahrplan beachten, täglich neu ab ca. 8:30 Uhr.
Folgendes müssen Sie beachten, um Strom aus Eigenerzeugungsanlagen (z.B. Photovoltaik) in das Netz der Wendelsteinbahn Verteilnetz GmbH einspeisen zu können:
Bereits in der Planungsphase ist es ratsam, mit der Wendelsteinbahn Verteilnetz GmbH in Kontakt zu treten. Unter der Tel.-Nr.: 08034 / 308-159 können Sie schon im Vorfeld Fragen zur Stromeinspeisung abklären.
Welche Unterlagen benötigt werden, ist in der Infomappe für PV-Anlagen (siehe Downloadbereich rechts) aufgelistet. Die einzelnen Dokumente können hier heruntergeladen werden.
Bei allen Einspeiseanlagen führt die Wendelsteinbahn Verteilnetz GmbH eine Netzverträglichkeitsprüfung durch, um Auswirkungen auf das Netz zu prüfen. Das Prüfergebnis wird dem Betreiber mitgeteilt. Falls ein Netzumbau/-ausbau erforderlich ist, geben die Mitarbeiter der Wendelsteinbahn Verteilnetz GmbH genaue Auskunft.
Die Inbetriebsetzung erfolgt grundsätzlichen nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen in enger Absprache mit der Wendelsteinbahn Verteilnetz GmbH. Tel.-Nr. 08034 / 308-159
Nach erfolgter Inbetriebsetzung der Einspeiseanlage wird dem Betreiber eine Bestätigung zugesandt.
Die Vergütungssätze für Einspeiseanlagen entnehmen Sie bitte dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bzw. Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) in der jeweils gültigen Fassung sowie den entsprechenden Veröffentlichungen seitens des Gesetzgebers.
Auszahlung monatlicher Pauschalen, orientiert an der Anlagenleistung.
Mögliche steuerliche Förderung abklären (Steuerberater/Finanzamt)
Evtl. Fördermittel beantragen (KfW-Darlehen)
Einspeiseart abklären (Volleinspeisung/Selbstverbrauch)
Bitte klären Sie vor der Auftragserteilung diese Fördermöglichkeiten ab.
Wir weisen darauf hin, dass die seit 01.08.2011 in Kraft getretene VDE-Anwendungsregel 4105 ab 01.01.2012 zwingend einzuhalten ist!
Haben Sie noch Fragen zur Einspeisung von Strom aus Eigenerzeugunsgsanlagen in das Netz der Wendelsteinbahn Verteilnetz GmbH? Wir beraten Sie gerne!