Freitag, 05. Dezember 2025, 08:15 Uhr
Fernsicht: keine
Nebel
Gesamtschneehöhe: 40 cm (lt. Messstation Soin)
Berg - 4°C
Tal - 1°C
Freitag, 05. Dezember 2025, 08:15 Uhr
in Betrieb, Berg- und Talfahrten ab 9:15 Uhr halbstündlich, letzte Talfahrt um 16:00 Uhr, Mittagspause von 12:15 - 13:00 Uhr, Tel.: +49 (0) 8023 782. Rückerstattung der Parkgebühr bei Kauf eines Bergbahntickets.
wegen Revisionsarbeiten bis einschl. Donnerstag 18.12.25 geschlossen, Sonderfahrten zum Advent am 6./7.12. finden unabhängig davon statt, Tel.: +49 (0) 8034 / 308-110. Parkplatz kostenlos. Lademöglichkeit für E-Autos.
geöffnet, Tel.: +49 (0) 8023/404
nicht in Betrieb
nicht in Betrieb
geschlossen
geschlossen
Sonstige Meldungen:
Bitte stets Tagesfahrplan beachten, täglich neu ab ca. 8:15 Uhr.
Zahnradbahn: Sonderfahrten zur karitativen Adventsveranstaltung im Wendelsteinhaus am Sa 6.12. und So 7.12. finden unabhängig von Revision statt! (Ausverkauft.)
Lawinenlage:
https://lawinenwarndienst.bayern.de
Das EnWG sieht in § 20 Abs.1 S. 1 vor, dass die ermittelten Netzentgelte für das Folgejahr zum 15. Oktober eines Jahres zu veröffentlichen sind. Dieser Verpflichtung ist die Wendelsteinbahn Verteilnetz GmbH am
15. Oktober 2024 nachgekommen und hat darauf hingewiesen, dass es sich dabei um die voraussichtlich ermittelten Entgelte, auf Basis der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden nicht vollständigen Erkenntnisse, handelt.
Die Netznutzungsentgelte wurden nun unter Berücksichtigung der neuen Erkenntnisse und aktuellen Entwicklungen abschließend für 2025 überprüft und neu ermittelt. Gemäß § 20 Abs. 1 EnWG veröffentlichen wir die geänderten Netznutzungsentgelte für den Zeitraum vom 01.01.2025 – 31.12.2025.
Das EnWG sieht in § 20 Abs.1 S. 1 vor, dass die ermittelten Netzentgelte für das Folgejahr zum 15. Oktober 2025 zu veröffentlichen sind. Sind die Entgelte für den Netzzugang bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht vollständig zu ermitteln, sieht das Gesetz vor, dass die voraussichtlich auf der Basis der für das Folgejahr anwendbaren Erlösobergrenze zu bildenden Netzentgelte mitzuteilen sind.
Wir weisen bereits jetzt darauf hin, dass Änderungen der für das folgende Kalenderjahr bislang ermittelten Netzentgelte weiterhin bis spätestens zum 1. Januar 2026 vorbehalten bleiben müssen. Dies ergibt sich insbesondere aus einer möglichen Änderung der vorgelagerten Netzentgelte, auf die wir keinen Einfluss haben. Die Änderungen können sich jedoch auch aus regulatorischen Vorgaben ergeben. Wir weisen darauf hin, dass solche Änderungen unter Umständen zu einer Erhöhung der veröffentlichten voraussichtlichen Netzentgelte führen können.