Pelton Zwillings-Freistrahlturbine Wasserkraftwerk Wendelsteinbahn, © Peter Hofmann

Netznutzungsentgelte

 

Hinweis zur Veröffentlichung der endgültigen Preise:

Das EnWG sieht in § 20 Abs.1 S. 1 vor, dass die ermittelten Netzentgelte für das Folgejahr zum 15. Oktober eines Jahres zu veröffentlichen sind. Dieser Verpflichtung ist die Wendelsteinbahn Verteilnetz GmbH am

15. Oktober 2022 nachgekommen und hat darauf hingewiesen, dass es sich dabei um die voraussichtlich ermittelten Entgelte, auf Basis der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden nicht vollständigen Erkenntnisse, handelt.

Die Netznutzungsentgelte wurden nun unter Berücksichtigung der neuen Erkenntnisse und aktuellen Entwicklungen abschließend für 2023 überprüft, jedoch nicht neu ermittelt. Gemäß § 20 Abs. 1 EnWG veröffentlichen wir die nicht geänderten Netznutzungsentgelte für den Zeitraum vom 01.01.2023 – 31.12.2023.