Freitag, 08. Dezember 2023, 8:00 Uhr
Fernsicht: ca. 60 km
Starkbewölkt
Gesamtschneehöhe: ca. 100 cm stark verweht (lt. Messstation Soin)
Berg + 2°C
Tal + 2°C
Freitag, 08. Dezember 2023, 8:00 Uhr
Heute, 8.12.23, in Betrieb, Bergfahrten ab 9:15 Uhr halbstündlich, letzte Talfahrt um 16:00 UhrTel. +49 (0) 8023/782
nicht in Betrieb wegen Revisionsarbeiten bis einschließlich 22.12.2023. Die Sonderfahrten zum Advent am Wendelstein am 9./10.12. finden unabhängig davon statt. Tel. +49 (0) 8034/308110
geschlossen
geschlossen
im Winter witterungsbedingt und wegen Fledermausschutz geschlossen
geschlossen
geschlossen
Sonstige Meldungen:
Die Zahnradbahn ist vom 20.11.2023 bis einschließlich 22.12.2023 nicht in Betrieb. Die Sonderfahrten zum Advent am Wendelstein am 9./10.12. finden unabhängig davon statt.
Kein Skibetrieb. Pisten noch nicht gewalzt und nicht beschildert.
Heute 8.12.2023 Beförderung von Skifahrern gegen Haftungsausschluss.
Lawinenlage:
https://lawinenwarndienst.bayern.de/?rid=16
Das EnWG sieht in § 20 Abs.1 S. 1 vor, dass die ermittelten Netzentgelte für das Folgejahr zum 15. Oktober eines Jahres zu veröffentlichen sind. Dieser Verpflichtung ist die Wendelsteinbahn Verteilnetz GmbH am
15. Oktober 2022 nachgekommen und hat darauf hingewiesen, dass es sich dabei um die voraussichtlich ermittelten Entgelte, auf Basis der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden nicht vollständigen Erkenntnisse, handelt.
Die Netznutzungsentgelte wurden nun unter Berücksichtigung der neuen Erkenntnisse und aktuellen Entwicklungen abschließend für 2023 überprüft, jedoch nicht neu ermittelt. Gemäß § 20 Abs. 1 EnWG veröffentlichen wir die nicht geänderten Netznutzungsentgelte für den Zeitraum vom 01.01.2023 – 31.12.2023.
Das EnWG sieht in § 20 Abs.1 S. 1 vor, dass die ermittelten Netzentgelte für das Folgejahr zum 15. Oktober 2023 zu veröffentlichen sind. Sind die Entgelte für den Netzzugang bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht vollständig zu ermitteln, sieht das Gesetz vor, dass die voraussichtlich auf der Basis der für das Folgejahr anwendbaren Erlösobergrenze zu bildenden Netzentgelte mitzuteilen sind.
Wir weisen bereits jetzt darauf hin, dass Änderungen der für das folgende Kalenderjahr bislang ermittelten Netzentgelte weiterhin bis spätestens zum 1. Januar 2024 vorbehalten bleiben müssen. Dies ergibt sich insbesondere aus einer möglichen Änderung der vorgelagerten Netzentgelte, auf die wir keinen Einfluss haben. Die Änderungen können sich jedoch auch aus regulatorischen Vorgaben ergeben. Wir weisen darauf hin, dass solche Änderungen unter Umständen zu einer Erhöhung der veröffentlichten voraussichtlichen Netzentgelte führen können.