Freitag, 01. Mai 2026, 08:00 Uhr
Fernsicht: 120 km
Sonnig
Gesamtschneehöhe: vereinzelte Schneefelder, Wanderweg nach Brannenburg noch Schnee (Hotelhang)
Berg + 4 °C
Tal Brannenburg + 8°C
Freitag, 01. Mai 2026, 08:00 Uhr
heute 01.05.26 in Betrieb, Berg- und Talfahrten ab 9:15 Uhr halbstündlich, letzte Talfahrt 16:00 Uhr, Mittagspause von 12:15 - 13:00 Uhr, Tel.: +49 (0) 8023 782. Rückerstattung der Parkgebühr bei Kauf eines Bergbahntickets.
heute 01.05.26 in Betrieb, Bergfahrten 09:00 bis 15:00 Uhr stündlich, letzte Talfahrt 16:00 Uhr, Tel.: +49 (0) 8034 308-110. Parkplatz kostenlos. Lademöglichkeit für E-Autos.
offen, Tel.: +49 (0) 8023/404
Öffnet ab 1. Mai mit neuen Pächtern!
geöffnet
offen
geschlossen wegen Schnee
Sonstige Meldungen:
Bitte stets Tagesfahrplan beachten, täglich neu ab ca. 8:30 Uhr.
Hinweis Anreise zur Seilbahn: Ortsdurchfahrt Fischbachau ab 30.3. bis vsl. 3.7.26 gesperrt! Umleitung über Schliersee!
Lawinenlage:
https://lawinenwarndienst.bayern.de
Das EnWG sieht in § 20 Abs.1 S. 1 vor, dass die ermittelten Netzentgelte für das Folgejahr zum 15. Oktober eines Jahres zu veröffentlichen sind. Dieser Verpflichtung ist die Wendelsteinbahn Verteilnetz GmbH am
15. Oktober 2025 nachgekommen und hat darauf hingewiesen, dass es sich dabei um die voraussichtlich ermittelten Entgelte, auf Basis der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden nicht vollständigen Erkenntnisse, handelt.
Die Netznutzungsentgelte wurden nun unter Berücksichtigung der neuen Erkenntnisse und aktuellen Entwicklungen abschließend für 2026 überprüft, jedoch nicht neu ermittelt. Gemäß § 20 Abs. 1 EnWG veröffentlichen wir die nicht geänderten Netznutzungsentgelte für den Zeitraum vom 01.01.2026 – 31.12.2026.
Sollte aufgrund regulierungsbehördlicher Entscheidungen eine neue Erlösobergrenze für das Jahr 2026 festgelegt werden bzw. die gesetzlichen oder regulatorischen Voraussetzungen für eine unterjährige Anpassung der Netzentgelte vorliegen, behält sich der Netzbetreiber eine Anpassung der Netzentgelte für das Jahr 2026 vor. Dies kann gegebenenfalls zur Nachforderung von Netzentgelten führen.
Das EnWG sieht in § 20 Abs.1 S. 1 vor, dass die ermittelten Netzentgelte für das Folgejahr zum 15. Oktober 2025 zu veröffentlichen sind. Sind die Entgelte für den Netzzugang bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht vollständig zu ermitteln, sieht das Gesetz vor, dass die voraussichtlich auf der Basis der für das Folgejahr anwendbaren Erlösobergrenze zu bildenden Netzentgelte mitzuteilen sind.
Wir weisen bereits jetzt darauf hin, dass Änderungen der für das folgende Kalenderjahr bislang ermittelten Netzentgelte weiterhin bis spätestens zum 1. Januar 2026 vorbehalten bleiben müssen. Dies ergibt sich insbesondere aus einer möglichen Änderung der vorgelagerten Netzentgelte, auf die wir keinen Einfluss haben. Die Änderungen können sich jedoch auch aus regulatorischen Vorgaben ergeben. Wir weisen darauf hin, dass solche Änderungen unter Umständen zu einer Erhöhung der veröffentlichten voraussichtlichen Netzentgelte führen können.