Fuhrpark der Wendelsteinbahn Energieversorgung, © Sahm

24h Lieferantenwechsel

Neuregelung zur An-, Ab- und Ummeldung Ihres Stromvertrages

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

seit dem 6. Juni 2025 gelten bei Ein- und Auszug neue gesetzliche Vorgaben. Ab- bzw. Anmeldungen zur Stromversorgung können künftig nur noch in die Zukunft - nicht jedoch rückwirkend (!) - gemeldet werden. Bitte achten Sie darauf, sich rechtzeitig bei uns ab- bzw. anzumelden!

Was ist bei An- und Abmeldung beim Energieversorger zu beachten?

Seit dem 6. Juni 2025 gelten neue gesetzliche Regeln für die An- und Abmeldung bei Ihrem Stromversorger. Eine An- und Abmeldung ist nur noch in die Zukunft möglich.

Das heißt: Wenn Sie einen Auszug oder Umzug planen, müssen Sie den Vertrag im Voraus beim Energieversorger anmelden bzw. kündigen. Eine rückwirkende Anmeldung oder Kündigung ist seit dem 6. Juni 2025 nicht mehr möglich. Dabei müssen Sie folgende Fristen beachten:

Sie können sich für den folgenden Werktag abmelden.

Sie können sich für den übernächsten Werktag anmelden.

Wir empfehlen Ihnen, sich 14 Tage vor Ihrem geplanten Auszug oder Umzug bei uns zu melden.

Was passiert, wenn ich mich nicht rechtzeitig abmelde?  

Melden Sie den Auszug bzw. die Kündigung nicht rechtzeitig, müssen Sie bis zum Tag der finalen Kündigung weiterhin bezahlen. Dadurch kann es passieren, dass Ihnen der Energieverbrauch Ihres Nachmieters in Rechnung gestellt wird.

Warum ist eine rückwirkende Abmeldung nicht mehr möglich? 

Die neuen Vorgaben der Bundesnetzagentur erlauben es nicht mehr, sich rückwirkend abzumelden. Wenn Sie wissen, dass Sie um- oder ausziehen werden, müssen Sie uns rechtzeitig vor Ihrem Wohnungswechsel darüber informieren.

Was passiert, wenn ich mich nicht rechtzeitig anmelde? 

Wenn Sie sich nicht rechtzeitig anmelden

  • beliefern wir Sie zunächst zu den Preisen der Grundversorgung. Sie können anschließend jederzeit in einen günstigeren Tarif wechseln. 
  • wird Ihr Verbrauch Ihrem Vormieter, Vermieter oder Eigentümer in Rechnung gestellt. Deshalb: Bitte melden Sie sich rechtzeitig an, um Streitigkeiten mit Ihrem Vermieter oder Eigentümer zu vermeiden. 

Was ist die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID)?

Seit dem 6. Juni 2025 benötigen Sie für jede An-, Ab- oder Ummeldung Ihres Energieliefervertrages die MaLo-ID.

Wie Sie wissen, wird Ihr Stromverbrauch über einen Stromzähler gemessen. Jeder Stromzähler hat seine eigene Zählernummer. Diese ändert sich nur im Falle eines Zählerwechsels. 

Jeder Zähler wird einer Verbrauchsstelle in einem Gebäude, zum Beispiel einer Wohnung, zugeordnet. Diese objektbezogene Zuordnung erfolgt über eine eindeutige Identifikationsnummer und wird als „Marktlokation“ bezeichnet.

Die MaLo-ID oder Marktlokations-ID, kurz für Marktlokations-Identifikationsnummer, ist eine elfstellige Nummer, die jede Marktlokation im deutschen Energiemarkt eindeutig identifiziert. Sie wurde im Februar 2018 durch die Bundesnetzagentur eingeführt, um die Kommunikation zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern und Kunden zu vereinfachen und ist seit dem 6. Juni 2025 eine Pflichtangabe. 

Die MaLo-ID ist ähnlich wie eine IBAN, die nur einem Bankkonto zugeordnet werden kann.

Warum ist die MaLo-ID verpflichtend? 

Damit ein technischer Anbieterwechsel kurzfristig umgesetzt werden kann, braucht es einheitliche, digitale Standards. Mit der eindeutig zugeordneten MaLo-ID ist das jetzt möglich.

Bleibt meine MaLo-ID bei einem Umzug gleich? 

Nein, bei einem Umzug bleibt die MaLo-ID nicht gleich. Die MaLo-ID ist fest mit dem Stromzähler Ihres aktuellen Wohnsitzes verknüpft und nicht mit Ihnen als Person. Sie zieht also auch nicht mit Ihnen um. Bei einem Umzug erhalten Sie die MaLo-ID Ihres neuen Zählers an der neuen Anschrift.

Die MaLo-ID Ihrer alten Wohnung bleibt hingegen unverändert und wird weiterhin für diese spezifische Marktlokation verwendet.

Von wem erhalte ich die neue MaLo-ID beim Umzug?

Die MaLo-ID Ihrer neuen Adresse erhalten Sie entweder von Ihrem Vormieter oder Vermieter.

Seit dem 6. Juni 2025 benötigen Sie für jede An-, Ab- oder Ummeldung Ihres Energieliefervertrages die MaLo-ID. Eine Angabe der Zählernummer bzw. Messlokation ist dann nicht mehr notwendig.

Sie haben noch Fragen?

Für Fragen und Anliegen steht Ihnen unser Vertriebsteam gerne zur Verfügung. 

Das Wasserkraftwerk der Wendelsteinbahn an der Sudelfeldstraße, © Peter Hofmann

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