Fuhrpark der Wendelsteinbahn Energieversorgung, © Wendelsteinbahn GmbH

Ersatzversorgung

für Kunden im Netzgebiet der Wendelsteinbahn

Gemäß § 38 EnWG i. V. m. § 3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV ) vom 26.10.2006 in der jeweils gültigen Fassung versorgen wir Sie übergangsweise mit elektrischer Energie im Rahmen der sogenannten Ersatzversorgung. Die Ersatzversorgung in der Niederspannung greift beispielsweise bei einem fehlgeschlagenen oder verzögerten Lieferantenwechsel oder wenn Ihr Lieferant keinen Netzzugang erhält. Meist ist die Ursache allerdings die Insolvenz des Lieferanten, durch die eine Belieferung nicht mehr stattfinden kann.

Sobald ein Stromlieferungsvertrag geschlossen ist, spätestens aber nach drei Monaten endet die Ersatzversorgung. Haushaltskunden, die bis dahin keinen neuen Stromlieferungsvertrag geschlossen haben, werden automatisch in die Grundversorgung übernommen.

Ersatzversorgung ab 01.01.24 Grundpreis in € pro Jahr brutto Arbeitspreis in ct/kWh brutto
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