Das Wasserkraftwerk der Wendelsteinbahn an der Sudelfeldstraße, © Peter Hofmann

Wärmestrom §14a EnWG

Der Netzbetreiber darf die Geräte bei Bedarf netzorientiert dimmen, dafür erhält der Letztverbraucher eine Reduzierung auf die Netzentgelte. Im ersten Schritt werden zwei unterschiedliche Berechnungslogiken (sogenannte Module der Netzentgeltreduzierung) zur Wahl angeboten. Dabei fallen automatisch alle Letztverbrauchenden mit teilnahmeverpflichteten Geräten unter Modul 1 (pauschale Netzentgeltreduzierung). Damit Sie mit Ihrer neuen, steuerbaren Verbrauchseinrichtung, die ab dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wird, von dieser Reduzierung profitieren, müssen Sie erst einmal nichts tun. Wer die Voraussetzungen (separater Zähler) für Modul 2 (prozentuale Netzentgeltreduzierung) erfüllt, kann einen zukünftigen Wechsel anfordern. Eine Kombination der beiden Module ist nicht möglich.

Welche der beiden Module für Sie als Verbraucher*in attraktiver ist, hängt vor allem von Ihrem Verbrauch und der Höhe des Netzentgelts Ihres vor Ort zuständigen Netzbetreibers ab (Preisblatt , pdf, 117 KB).

Ein Wechsel zwischen den Modulen ist in die Zukunft möglich.

Modul 1 (pauschale Netzentgeldreduzierung)

  • Für Geräte ohne und mit separatem Zähler
  • Gewährung einer vom Verbrauch unabhängigen, pauschalen Entlastung
  • Die Höhe der Entlastung ist abhängig vom jeweiligen Netzentgelt Ihres örtlich zuständigen Netzbetreibers und liegt laut Angaben der Bundesnetzagentur zwischen 110 € - 190 € brutto im Jahr (Quelle: Bundesnetzagentur)

Modul 2 (prozentuale Netzentgeltreduzierung)

  • Ausschließlich für Geräte mit separatem Zähler
  • Gewährung einer vom Verbrauch abhängigen Entlastung auf den Arbeitspreis durch die Reduzierung der Netzentgelte ohne Leistungsmessung auf 40% je verbrauchter kWh
  • Auch hier ist die Höhe der Entlastung letztlich abhängig von den jeweiligen Netzentgelten des zuständigen Netzbetreibers
  • Voraussetzung für den Abschluss von Modul 2 ist ein spezieller, eigenständiger Stromtarif, in welchem die reduzierten Netzentgelte bereits berücksichtigt sind